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Impressum

Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des
Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001

Diese Seiten sind erstellt worden von:
Christina Schnitzlein
Böhmische Str.8
09484 Kurort Oberwiesenthal
Telefon: 037348 1310
Telefax: 037348 13130
E-Mail: rotgiesser@t-online.de
Homepage: www.rotgiesserhaus.de

Umsatzsteuer-Nummer: 217270/00477
Geschäftsführung: Christina Schnitzlein

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Hotel Rotgiesserhaus
Familie Schnitzlein

Böhmische Straße 8
D-09484 Kurort Oberwiesenthal
Telefon: (037348) 13 10
Telefax: (037348) 1 31 30
Email: rotgiesser@t-online.de

Geschäftsbedingungen Hotel Rotgiesserhaus 09484 Kurort Oberwiesenthal
 

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2. Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / Pauschalprogramm bestellt und zugesagt worden ist. Die Schriftform für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus. Ebenso die einseitige schriftliche Reservierungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes. Der Gast erhält nach Buchung eine Reservierungsbestätigung mit Angabe von Optionsfrist und Zahlungsbedingungen. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers ein Zimmer in einem anderen Haus gleicher Kategorie anzubieten. Sollte der Vermieter in einer höherwertigen Unterbringung das Zimmer buchen, trägt ausschließlich der Vermieter die Mehrkosten.

3. Stornierungsbedingungen
Kostenlose Stornierungsfrist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 4 Wochen vor Reiseantritt. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
 

Die Stornierungsgebühren gelten dabei wie folgt:
 

bis 21 Tage vor Reiseantritt: 50 % der gebuchten Leistung
bis 14 Tage vor Reiseantritt: 60 % der gebuchten Leistung
bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70 % der gebuchten Leistung
ab 7 Tage vor Reiseantritt: 80 % der gebuchten Leistung.
 

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Kann der Vermieter die gebuchten Zimmer nicht anderweitig vermieten, hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Sollte der Gast das Zimmer länger nutzen wollen, ist dies in Absprache mit dem Hotel unter folgenden Bedingungen möglich: Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) ab 18.00 Uhr 100 %.

5. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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